Gemeinderat und Ausschüsse - Archiv 2016

Berichterstattung über die öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Nistertal am 03.11.2016 im Bürgerhaus

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I. Öffentlicher Teil
Ortsbürgermeister Christian Benner eröffnet um 19.34 Uhr die Gemeinderatsitzung, ein Antrag auf Änderung und Erweiterung der Tagesordnung wurde gestellt: Die Tagesordnung wird einvernehmlich um den TOP „Übertragung von Haushaltsermächtigungen“ erweitert.

TOP 1 Bericht des Bürgermeisters
Christian Benner berichtet über den aktuellen Bearbeitungsstand der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatsitzung. Auch die Vergabe eines Auftrags für die zwingend notwendige Ausbesserung eines Abwasserrohres am Marienfriedhof (Entwässerung Oberflächenwasser, Drainagewasser unterhalb des Teerweges an der Westseite des Friedhofes) mithilfe eines Rohr-Inliners wird bekanntgegeben.

TOP 2 Festlegung der Steuerhebesätze 2017
Der Gemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze für das Jahr 2017 nicht zu ändern.

TOP 3 Forst: Betriebsergebnis 2015, Forstwirtschaftspläne 2017, Brennholzpreis
Herr Förster Panthel vom Forstrevier Bad Marienberg berichtet über die Arbeit der Förster und Waldarbeiter in den Gemarkungen Büdingen und Erbach im letzten Jahr und gibt eine Vorausschau für 2016 und 2017. Der Gemeinderat beschließt die Billigung des forstlichen Betriebsergebnisses 2015 und der Forstwirtschaftspläne 2017 sowie die Beibehaltung der derzeitigen Brennholzpreise auch im Jahr 2017 (d.h. Hartholz 50,- € / Festmeter, Weichholz 35,- € / Festmeter).

TOP 4 Sportplatz: Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt nach längerer konstruktiver Diskussion, den Sportplatz zu sanieren. Es gilt das gesprochene Wort. Zunächst soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, welche das Sanierungsvorhaben multiperspektivisch begleitet und zielführend vorbereitet. In der Arbeitsgruppe dürfen auch Nicht-Ratsmitglieder mitwirken. Zur Arbeitsgruppe wird Christian Benner als Ortsbürgermeister demnächst gezielt Verantwortliche aus Rat, Ausschüssen, KiGa, Grundschule und Vereinen einladen.

TOP 5 Ausbau der LED-Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat prüft die finanzielle Machbarkeit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik für alle Straßenleuchten in Nistertal (Grundlage: Kommunalrichtlinie 2016). Sollten genügend Fördermittel bewilligt werden, so könnte eine Umstellung bereits in 2017 begonnen werden. Der Ausbau der LED-Straßenbeleuchtung stellt einen wichtigen Beitrag zur Energieersparnis der Gemeinde dar.

TOP 6 Neuregelung Umsatzsteuer (§2b UStG): Ausübung Optionsrecht (§27 Abs. 22 UStG)
Das Umsatzsteuergesetz wurde geändert. Dies erfordert einen Beschluss der Ortsgemeinde: Die Ortsgemeinde Nistertal wird ab sofort das Wahlrecht nach §27 Abs. 22 UStG 2016 ausüben. Die VG-Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. den ergänzenden Hinweisen des Gemeinde- und Städtebundes frist- und formgerecht abzugeben.

TOP 7 Anschaffung eines Wegepflegegerätes für den Forstbauhof Bad Marienberg
Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung eines neuen Wegepflegegerätes (Anbaugrader) durch die Stadt Bad Marienberg für den gemeindeübergreifend tätigen Forstbauhof und einer entsprechenden Kostenbeteiligung zu. Das neue Wegepflegegerät wird auch den ortsgemeindeeigenen Feldwegen oftmals zu Gute kommen.

TOP 8 Baumaßnahmen Marienfriedhof
Der Gemeinderat beschließt die Neuanschaffung der beiden Friedhofstore für die Ostseite des Marienfriedhofes und vergibt im Rahmen der derzeitigen Baumaßnahme den Auftrag an die Firma Deimling, Astert. Zur Erinnerung: Die derzeitigen Friedhofstore sind z.T. bereits rückgebaut oder in einem baulich sehr maroden Zustand, was eine Neuanschaffung notwendig macht. Der Gemeinderat beschließt ferner die Ertüchtigung des Daches der Trauerhalle des Marienfriedhofes und vergibt einen Auftrag für die dazu zwingend notwendigen Dachdeckerarbeiten. Die Ertüchtigung des Trauerhallendaches wird notwendig, weil die bestehende Dachabdichtung u.a. nicht mehr richtig abdichtet und stark in die Jahre gekommen ist.

TOP 9 Sporthallenschutzbelag
Vor Beschaffung eines neuen Sporthallen-Bodenschutzbelages wird die Rücksprache mit den Hauptnutzern des Sporthallenschutzbelages (derzeit grüner Rollrasen) gesucht, um neben brandschutztechnischen Gründen auch die Bedürfnisse der Vereine besser zu berücksichtigen. Die Ersatzbeschaffung wird notwendig, weil der aktuelle Teppich sich bereits in Teilen auflöst bzw. weil dessen Gummierung abbröckelt.

TOP 10 Kenntnisgaben / Verschiedenes
Noch möglichst in 2016 soll ein Treffen der Ortsgemeinde mit den ortsansässigen Vereinen zwecks Terminkoordination für 2017 stattfinden. Die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier am Sa, 10.12.2016 von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr, wird der Gemeinderat ausrichten. Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten sich diesen Termin freizuhalten. Programmbeiträge sind herzlich willkommen. Herzlich eingeladen sind schon jetzt alle Seniorinnen und Senioren „Ü70“ unserer Gemeinde. Einige Hecken und Bürgersteige im Dorf sind nicht ausreichend gepflegt/zurückgeschnitten (Hineinragen in den Bürgersteig) bzw. gereinigt: Säumige Grundstücksbesitzer werden gebeten ihrer Kehrpflicht und Verkehrssicherungspflicht (z.B. Heckenrückschnitt) zeitnah nachzukommen. Die Ortsgemeinde wird die festgestellten „Kehrsünder“ im Wiederholungsfalle anschreiben und ggf. eine für die Grundstücksbesitzer kostenpflichtige Straßenreinigung vornehmen lassen. – Zwischenbemerkung: Ebenso sei in gleichem Zuge an die Räumpflicht im Winter, das Mähgebot für unbebaute Bauplätze innerhalb des Ortes sowie an die Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr erinnert. Auch diesbezüglich kamen in letzter Zeit einige Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung an. Im Sinne einer guten und rücksichtvollen Nachbarschaft sollten z.B. Laubbläser und Bohr-/Vorschlaghämmer in der Mittagsruhe ausgeschaltet bleiben.

II. Nichtöffentlicher Teil
TOP 11 Grundstücksangelegenheiten

Grundstücksangelegenheiten.

TOP 12 Besetzung der Ausschüsse der Ortsgemeinde
Information und Beratung über die derzeitige Besetzung der Ausschüsse.

III. Öffentlicher Teil
TOP 13 Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Beratung und Diskussion die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2015 nach 2016. Ein ganz normaler Vorgang.

TOP 14 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil
Der Gemeinderat genehmigt zwei Bauvorhaben im TOP 11. Der Gemeinderat berät in TOP 12 aus aktuellem Anlass über die satzungskonforme Besetzung der Ausschüsse der Ortsgemeinde Nistertal.

Christian Benner beendet die Gemeinderatsitzung um 23.30 Uhr.

Christian Benner, Ortsbürgermeister



Berichterstattung über die öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Nistertal am 04.10.2016 im Bürgerhaus

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I. Öffentlicher Teil
Ortsbürgermeister Christian Benner eröffnet um 19.34 Uhr die Gemeinderatsitzung, ein Antrag auf Änderung und Erweiterung der Tagesordnung wurde nicht gestellt.

TOP 1 Bericht des Bürgermeisters
Christian Benner berichtet über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse aus der vorherigen Gemeinderatsitzung. Es gilt das gesprochene Wort. Ebenso erhielt die Gemeinde einen Antrag eines Naturschutzprojektes, das landwirtschaftliche Flächen zwecks Anpachtung sucht. In diesem Zusammenhang beschließt der Rat zunächst zu prüfen, welche gemeindeeigenen Landwirtschaftsflächen bereits verpachtet sind oder sich überhaupt für das Ansinnen des Antragstellers eignen. Der Antragsteller soll zeitnah eine Rückmeldung erhalten.

TOP 2 Anschaffungen Winterdienst (für Bauhof)
Das derzeitig in Benutzung befindliche Salzstreugerät des gemeindeeigenen Bauhofs ist veraltet und muss, um die Räum- und Streufähigkeit des Bauhofes für die gemeindeeigene Straßen im Winter auch in den Folgejahren sicherstellen zu können, ersatzbeschafft werden. Erschwerend kommt hinzu, dass das alte Streugerät technisch nicht mit dem neuen Gemeindefahrzeug Lindner kompatibel ist (Montagepunkte passen nicht überein). Der Gemeinderat beschließt daher den Bauhof mit einem neuen Salzstreugerät auszustatten.

TOP 3 Schutzbelag für Sporthallenboden
Der derzeitig in Verwendung befindliche grüne Rollrasen, der bei größeren Veranstaltungen in der Sporthalle als Bodenschutzbelag dient, ist stark in die Jahre gekommen, was sich z.B. durch beginnendes Bröckeln der Kunststoffunterseite bemerkbar macht. Nach ca. 11 Jahren Verwendung ist seine maximale Nutzungsdauer erreicht, sodass er ersatzbeschafft werden muss. Im Vorfeld der Gemeinderatsitzung konnten sich Vertreter dreier Ortsvereine im Beisein des Ortsbürgermeisters und der 2. Beigeordneten sowie einer Vertreterin einer Fachfirma ein Bild über mögliche neue Bodenschutzbeläge machen. Es konnte jedoch keine angebotene Alternative überzeugen, da viele dieser Bodenschutzbeläge z.B. die Akustik der Halle deutlich beeinträchtigt hätten (Hall, etc.). Der Gemeinderat beschließt weitere Angebote verschiedener Hersteller einzuholen und in Kooperation mit denjenigen Vereinen, welche die Hauptnutzern des Bodenschutzbelags sind, einen geeigneten Belag auszuwählen.

TOP 4 Entsorgung von Grünabfällen der Bürgerschaft
Der Häckselplatz der OG Nistertal soll im Jahre 2016 nochmals für die Bürgerschaft geöffnet werden. Nach kontroverser Diskussion ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Häckselplatz der Ortsgemeinde am Sa, 15.10.2016, und am Sa, 05.11.2016, jeweils von 10h-16h, zu öffnen. Es soll nur Grünabfall und Ast-/Rückschnitt angeliefert werden dürfen. Rasenschnitt/Grasschnitt und Laubabfälle dagegen nicht. Die angelieferten Abfälle sollen in 40 m³ - Container eingeworfen werden, sodass keine längere Lagerung der Abfälle auf dem Häckselplatz erfolge. Die Bauhofmitarbeiter sollen die Einhaltung der Vorgaben hinsichtl. Anlieferung und Öffnungszeiten kontrollieren. Die Bürgerschaft soll über eine gesonderte Bekanntmachung im Wäller Blättchen hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Auf die Möglichkeit einer alternativen Grünabfall-Entsorgung, z.B. über die WAB in Rennerod, wird verwiesen.

TOP 5 Gewährleistungsentscheidung
Der Gemeinderat hat eine Gewährleistungsentscheidung zur Einreichung beim Land Rheinland-Pfalz zu treffen und beschließt diese gemäß dem vorgelegten Beschlussvorschlage zu erteilen. Es gilt das gesprochene Wort.

TOP 6 Baumaßnahmen Marienfriedhof
Gemäß dem letzten Gemeinderatsbeschluss aus der Sitzung vom 31.08.2016 hat Fa. Deimling aus Astert ein Angebot für die Neuanschaffung und den Einbau zweier Friedhofstore für die Ostseite des Marienfriedhofs abgegeben. Der Neubau der Tore ist zwingend notwendig, um die Einfriedung des Marienfriedhofes ordnungsgemäß sicherstellen zu können, da die alten Friedhofstore in marodem Zustand sind und nicht mehr repariert werden können. Der Gemeinderat beschließt vor Vergabe noch weitere Vergleichsangebote einholen zu wollen. Eine Vergabeentscheidung wird auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt.

TOP 7 Baumaßnahmen der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn plant den Bahnübergang Kapellenweg als Beschleunigungsmaßnahme für die Strecke der Oberwesterwaldbahn zu schließen. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg und die Deutsche Bahn AG bitten um eine Entscheidung nach § 18 AEG. Hierzu wurden der OG Nistertal Planunterlagen zur Verfügung gestellt, die an der Gemeinderatsitzung vorgestellt wurden. Der Gemeinderat stimmt nach konstruktiver Diskussion den Planunterlagen der Deutschen Bahn zu, da die Zuwegung zu den Grundstücken oberhalb der Bahnstrecke bahnseitig über den Bahnübergang Stöffelstraße sichergestellt werden soll.

TOP 8 Jahresabschluss 2015
Der Rechnungsprüfungsausschuss der OG Nistertal hat am 29.09.2016 auf der VG-Verwaltung in Bad Marienberg gemäß seinem Auftrage geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2015 der Ortsgemeinde Nistertal zum 31.12.2015 fest. Der Gemeinderat erteilt der Ortsbürgermeisterin, den Beigeordneten, soweit sie die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

TOP 9 Kenntnisgaben / Verschiedenes
Ratsmitglied Birgit Schneider berichtet über die wöchentliche Flüchtlingsarbeit in der OG Nistertal und lobt u.a. die ehrenamtlichen Anstrengungen von Herrn Johannes Seibert, Frau Karin Wenzelmann und Frau Gerda Westermaier. Der Gemeinderat schließt sich dem an. Ratsmitglied Stefanie Klöckner regt an zu prüfen, ob die Einladungen zu Gemeinderatssitzungen mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen zukünftig nicht per Email versendet werden können. Christian Benner wird sich bei der VG-Verwaltung über eine solche Möglichkeit kundig machen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag anfragen.

II. Nichtöffentlicher Teil
TOP 10 Grundstücksangelegenheiten

Grundstücksangelegenheiten.

TOP 11 Verkehrsleitzeichenantrag
Verkehrsleitzeichenantrag einer ortsansässigen Firma.

III. Öffentlicher Teil
TOP 12 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Der Gemeinderat genehmigt zwei Bauvorhaben im TOP 10. Der Gemeinderat beschließt den Antrag aus TOP 11 nicht zu diskutieren, sondern mangels Zuständigkeit direkt an das zuständige Ordnungsamt der VG Bad Marienberg weiterzuleiten.

Christian Benner beendet die Gemeinderatsitzung um 22.32 Uhr.

Christian Benner, Ortsbürgermeister



Berichterstattung über die öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Nistertal am 31.08.2016 im Bürgerhaus

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I. Öffentlicher Teil
Ortsbürgermeister Christian Benner eröffnet um 19.32 Uhr die Gemeinderatsitzung und beantragt die Änderung der Tagesordnung um weitere drei TOPs, was vom Rat einstimmig beschlossen wird. Hiernach ergibt sich die nachfolgende Tagesordnung.

TOP 1 Gebäude Kindergarten Rauchmelder
Der Gemeinderat beschließt, den Kindergarten mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern auszustatten. Die alten Rauchwarnmelder und die alte Rauchwarnmelderverteilung machten eine Neuanschaffung notwendig.

TOP 2 Sicherheitsmaßnahmen Friedhofshalle Waldfriedhof
Die westliche Fassade in Holz-Glas-Konstruktion der Friedhofshalle am Waldfriedhof ist in derart schlechtem Zustand, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Umgebung dieses Teils der Friedhofshalle nicht in ausreichendem Maße als gegeben angesehen werden kann. Letzteres macht eine Sanierung eben jener Hallenseite notwendig. Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten für die dringend notwendigen Sicherheitsmaßnahmen an der Friedhofshalle des Waldfriedhofes im Ortsteil Erbach, die nicht vom ortseigenen Bauhof ausgeführt werden können, an eine fach- und sachkundige Zimmerei zu vergeben.

TOP 3 Einfriedung und Neugestaltung Marienfriedhof
Der Gemeinderat beschließt, den Empfehlungen des Bau- und Liegenschaftsausschusses, welche während einer Ortsbegehung formuliert wurden, zu folgen. Demnach sollen baulich umgesetzt werden: Drainage entlang der Trauerhalle und des Trauerplatzes, Trockenlegung und Aushub rund um die Trauerhalle, Herstellung einer Zuwegung zum Abfallcontainer vom unteren Friedhofsweg aus, Pflastern der Zufahrt für die Bauhoffahrzeuge im Nordteil des Friedhofes, Beschaffung neuer Friedhofstore für die östlichen Eingänge nach vorheriger Angebotseinholung bei Fa. Deimling, Anpflanzung einer Hecke als Sichtblende vor dem Abfallcontainer, Entsorgung der alten Wand-Platten von der südlichen Rückseite der Trauerhalle, Verputz der Südseite der Trauerhalle, Efeubepflanzung der unansehnlichen Betonmauer am Nordende des Trauerplatzes (mittlere Mauer zu den Gräbern hin). Ausnahme: Die letztendliche Bepflanzung des Marienfriedhofes soll noch einmal überdacht und ggf. überarbeitet werden, das Fällen/Verpflanzen der vier Platanen in der Friedhofsmitte wird daher einstweilig nicht gestattet.

TOP 4 Spendeneingang
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende für die Kinder- und Jugendarbeit der OG Nistertal.

TOP 5 Wahl der Ausschüsse
Der Gemeinderat beschließt eine geeignete Nachbesetzung der Ausschüsse der OG Nistertal. Aufgrund diverser Mitgliederänderungen im Gemeinderat waren Neubesetzungen notwendig geworden. Eine Liste aller (alten und neuen) Mitglieder der Ausschüsse der Ortsgemeinde Nistertal kann in den bekannten Sprechzeiten des Bürgermeisters eingesehen werden.

TOP 6 Erschließung „Im Kappesgarten“ - hier: Straßenbauvergabe
Der Gemeinderat beschließt gemäß des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros planeo zur Submission vom 23.08.2016 für das Los 1 - Straßenbau im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes „Im Kappesgarten“ eben jenes Los an die Fa. Kurt Müller, Bad Marienberg zum Angebotspreis zu vergeben.

TOP 7 Muster-Modernisierungsvereinbarungen Sanierungsgebiete
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.06.2016 die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete „Ortsmitte Erbach“ und „Ortsmitte Büdingen“ beschlossen. Die Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen im Sinne der Sanierungssatzung macht verfahrensrechtlich den Abschluss einer sogenannten „Modernisierungsvereinbarung“ mit dem privaten Grundstückseigentümer erforderlich. Diese hat den Zweck, dass beabsichtigte Maßnahmen antragstellender Grundstückseigentümer die postulierten Ziele der Sanierungssatzung erfüllen. Die Mustermodernisierungsvereinbarungen für die Sanierungsgebiete in den Ortsteilen Büdingen und Erbach werden vom Gemeinderat gebilligt. Sie können in den bekannten Bürgermeistersprechstunden eingesehen werden.

TOP 8 Kenntnisgaben / Verschiedenes
keine

II. Nichtöffentlicher Teil
TOP 9 Grundstücksangelegenheiten

Grundstücksangelegenheiten

Christian Benner beendet die Gemeinderatsitzung um 22.15 Uhr.

Christian Benner, Ortsbürgermeister



Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 06. April 2016

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Einwohnerfragestunde
Ein Bürger stellte dem Rat Fragen zum Sanierungsgebiet im Ortsteil Büdingen. Mit Hinweis auf die Bürgerinfoveranstaltungen der Verbandsgemeinde am 20.April, 25. April und 27.April 2016 erhielt er Antworten auf seine Fragen.

Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Ortsgemeinde Nistertal - Ortsteile Erbach und Büdingen
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nistertal beschließt in öffentlicher Sitzung am 06.04.2016 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen für die Ortsmitten von Büdingen und Erbach.

Vor Erlass der Sanierungssatzungen hat die Ortsgemeinde Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die „Sanierungsverdachtsgebiete“ durchzuführen. Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen vor. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Die Untersuchungsgebiete in Büdingen mit ca. 3,2 ha und in Erbach mit ca. 3 ha sind den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.

Erläuterung

Die Analyse der Ortsgemeinde Nistertal im Rahmen der Entwicklungsstudie „Bad Marienberg 2030, Zukunftsinitiative“ zeigte, dass die ländlich geprägten Wohnstandorte Büdingen und Erbach trotz Sozial-, Versorgungs-, Gewerbe- und Tourismusfunktion mit Strukturschwächen, Funktionsverlusten und städtebaulichen Herausforderungen bei der Bausubstanz zu kämpfen haben.

Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Ortsgemeinde Nistertal die Ausweisung von Sanierungsgebieten prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und die Gebiete der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.

Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dabei der Beschaffung sanierungsrelevanter Informationen und damit als Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung und die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge; städtebauliche Mängel und Missstände, die anzustrebenden allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.

Damit kann abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen für förmliche Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch vorliegen und ob solche Verfahren rechtlich, tatsächlich und finanziell durchführbar sind (Prüfung, ob die „Sanierungsverdachtsgebiete“ als Sanierungsgebiete in Betracht kommen). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert und sind Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die Abgrenzung der förmlich festzulegenden Sanierungsgebiete und die Wahl der Sanierungsverfahren.

Die Beteiligung und Beratung der betroffenen Anwohner und anderer Akteure während der Vorbereitenden Untersuchungen ist wichtiges Element des Planungsprozesses. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden eingebunden und sollen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

Es werden zentrale Bürgerinformationen durchgeführt und die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Stellungnahme in der Verbands- und den Ortsgemeinden ausgelegt. Parallel werden die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Anschließend billigt der Ortsgemeinderat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen.

Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Gem. § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Dabei ist in der Bekanntmachung insbesondere auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. Danach sind „Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Häckselplatz
Der Gemeinderat beschließt auf Grund der hohen Kosten in Höhe von ca. 9500 € für die Entsorgung, zusätzlich der Personalkosten und der Tatsache, dass der Ablageort kein Grundstück der Gemeinde ist, den Häckselplatz im Jahr 2016 geschlossen zu lassen.

Beate Held, Ortsbürgermeisterin



Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 29. Februar 2016

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Zustandsbericht Sportplatz Nistertal
Herr Andreas Pohle vom Büro Planeo, Hachenburg stellt den Zustandsbericht des Sportplatzes mit einer PowerPoint-Präsentation vor.

Planungsfortschreibung Bebauungsplan „Im Kappesgarten“
Zum Projekt „Im Kappesgarten“ erläutert Herr Andreas Pohle vom Büro Planeo, Hachenburg in der Sitzung, dass zwar ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, der jedoch als Grundlage für eine vernünftige, kosten- und rechtssichere Ausschreibung nicht ausreicht. Für die technische Planung wird ein aktuelles Katasters (UTM-Daten) und eine Höhenaufnahme des Geländes benötigt.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt-und Finanzausschusses, die vorgelegte Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für 2016.

Spendeneingang
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Gerhard Klöckner In Höhe von 550 € für die Seniorenarbeit der Gemeinde.

Kenntnisgaben/Verschiedenes
Die Vorsitzende informiert den Rat darüber, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises eine Bestandsaufnahme über die Breitbandversorgung im Westerwaldkreis erstellt. Derzeit sind der Gemeinde keine Defizite in der Versorgung unseres Ortes bekannt.

Beate Held, Ortsbürgermeisterin



Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2016

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Ausweisung von Sanierungsgebieten nach §142 Baugesetzbuch
hier: Abgrenzung der Gebiete durch Büro Kernplan

In der Ratssitzung am 30.06.2015 beschloss der Ortsgemeinderat zwei Sanierungsgebiete in Nistertal auszuweisen. Vorschlag „Insel-Lösung“: Ortsteil Erbach rund um die Kreuzung Brückenstraße - Erbacher Straße sowie Ortsteil Büdingen Büdinger Straße Richtung Dreisbach.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Ortsgemeinde Nistertal empfahl in seiner Ausschusssitzung am 13.01.2016 dem Gemeinderat die Pläne vom Büro Kernplan noch etwas abzuändern: einige unbebaute Flächen herauszunehmen und diese durch bebaute Flächen zu ergänzen.

Der Gemeinderat beschließt gemäß der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses die Freigabe bzw. Bestätigung der Abgrenzungen in den beiden Ortsteilen, damit die Untersuchungen durch das Planungsbüro Kernplan auf dieser Grundlage begonnen werden können.

Erschließung der Straße „Im Kappesgarten“
Im Rahmen eines Baugesuchs auf dem Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Kappesgarten“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.06.2015 beschlossen, das Neubaugebiet zu erschließen. Bislang durchquert lediglich ein Wirtschaftsweg das Plangebiet ähnlich einer Spange. Zunächst soll die Straße als Baustraße hergestellt werden; die Kosten dafür belaufen sich gemäß einer ersten Kostenschätzung der Verbandsgemeinde auf insgesamt etwa 152.000€. Davon verbleiben 10% bei der Ortsgemeinde Nistertal (etwa 15.200€); die restlichen 90% werden anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Die Ortsgemeinde verfügt im Bebauungsplangebiet über insgesamt 6 Bauplätze. Die Kosten für die Vorausleistung auf die Erschließungsbeiträge betragen ca. 12 €/m². Außerdem fallen etwa 14,50 €/m² für die Einmalbeiträge der Verbandsgemeindewerke an (insgesamt also 26,50 €/m²). Für die gemeindeeigenen Bauplätze wären somit ca. 68.500€ von der Ortsgemeinde zu zahlen.

Die Kosten für den Bau der im Bebauungsplan vorgesehenen Wirtschaftswege sind mit 8.000€ vorläufig lediglich geschätzt. Die Gemeinde beschließt, die Baustraße für das komplette Baugebiet „Im Kappesgarten“ im Jahr 2016 zu beginnen und fertig zu stellen.

Unterhaltung Sporthalle
Die Nutzung unserer Sporthalle durch die Vereine war noch nie so groß wie in den vergangenen zwei Jahren, selbst in Ferien findet durchgängig Sportbetrieb statt, wodurch natürlich auch die Verschmutzung zugenommen hat. Dieser Umstand führt in letzter Zeit vermehrt zu Beschwerden über den Zustand der Halle. Vor allem die Sanitäranlagen sind alles andere als hygienisch sauber.

Derzeit wird die Sporthalle 3x wöchentlich 7,5 Std. (Mo, Mi und Fr je 2,5 Std.) während des Schulbetriebes gereinigt. Kosten pro Monat = 679,20 € incl. MWSt. Dieser monatliche Pauschalpreis beinhaltet 1x jährlich eine Grundreinigung während der Sommerferienzeit. In den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien wird die Halle nur 1x wöchentlich 2,5 Std. gereinigt.

Gespräche und Ortsbesichtigungen mit der Reinigungsfirma haben zu leichten Verbesserungen geführt. Um aber einen angemessenen Hygienestandard in der Sporthalle zu gewährleisten, müssten die Reinigungszeiten während der Ferienzeiten erhöht werden, vor allem um die Sanitäranlagen ordnungsgemäß zu säubern.

Nach eingehender Beratung einigt sich der Rat darauf, Mitte Februar ein Gespräch mit den Vereinen, die ihre Trainingsstunden in der Sporthalle abhalten, zu führen. Zeitnah wird für die Reinigung ein geändertes Leistungsverzeichnis erstellt und neu ausgeschrieben.

Kenntnisgaben/Verschiedenes
Ratsmitglied Sebastian Müller spricht Probleme beim Einsammeln der Weihnachtsbäume an, die in diesem Jahr in den beiden Ortsteilen von unterschiedlichen Gruppierungen durchgeführt wurden. Die Gemeindevertretung wird diesbezüglich erneut einen Gesprächstermin mit den Betroffenen anberaumen.

Ratsmitglied Andreas Zöllner lädt im Namen der Freiwilligen Feuerwehr zur Einweihung des neuen Fahrzeugs und zum anschließenden Wintergrillen für den 30. Januar 2016 ein.

Beate Held, Ortsbürgermeisterin